Fahrschule-RS

Intensivkurs

Unter dem „Führerschein in 14 Tagen“, versteht sich, dass wir Dich innerhalb von 14 Werktagen theoretisch und praktisch ausbilden und auch direkt zur Theorie-/Praxisprüfung anmelden. Der Theorieteil darf auch, innerhalb der Wartezeit von 4-6 Wochen, bis Dein Fahrerlaubnisantrag von der Führerscheinstelle genehmigt wurde, absolviert werden.

Unsere Erwartungen an Dich, damit du den Intensivkurs in 14 Werktagen erfolgreich absolvieren kannst, sind:

  • Zeit

  • ​​​​Motivation 

  • Lernbereitschaft

Für den theoretischen und praktischen Teil üben wir mit Dir gemeinsam in unserem Schnellkurs. Um Dich so sicher und schnellstmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. 

Dazu musst Du im Vorfeld folgende Voraussetzungen erfüllen, damit bei Deiner Ausbildung nichts mehr im Wege steht.

Folgende Checkliste haben wir für Dich vorbereitet:

  • Melde dich in unserer RS-Filiale für den Kurs: Führerschein in 2 Wochen an. Gerne wirst Du von unserem professionellen Team persönlich beraten 

  • Genehmigter Antrag der Führerscheinstelle, des zuständigen Landratsamtes

(Bedenke: Die Bearbeitung des Antrages dauert mindestens 4-6 Wochen)

Intensivkurs

Unsere Fahrschule bietet den Antragsservice an und übernimmt für Dich alle Formalitäten. Bis der Antrag genehmigt wird, kannst Du parallel unseren Theorieintensivkurs besuchen und dich auf die theoretische Prüfung vorbereiten.

Für den Führerscheinantrag der Klasse B/B197/BA benötigst Du folgendes:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei einem Reisepass muss eine Meldebescheinigung,die max. 6 Monate alt ist, beigefügt werden)

  • Deinen Ausbildungsvertrag der Fahrschule

  • Ein biometrisches Passfoto (wird bei uns in der Fahrschule angeboten)

  • Eine Bescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs (wird bei uns in der Fahrschule angeboten)

  • Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist (wird bei uns in der Fahrschule angeboten)

Für den Führerscheinantrag der Klasse BF17 (begleitetes Fahren) brauchst Du zusätzlich:

  • Unterschrift und Personalangaben von der Begleitperson/-en

  • Personalausweis der Begleitperson/-en in Kopie

  • Führerschein der Begleitperson/- in Kopie

Weitere wichtige Informationen:

Die theoretische, sowie die praktische Führerscheinprüfung kann erst abgelegt werden, wenn alle Unterlagen bearbeitet wurden, sowie die jeweiligen Theoriepflichtstunden bzw. Praxispflichtstunden absolviert wurden.  

Bei weiteren Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.