Fahrschule-RS

Fahrerlaubnisklasse A1

Die Klasse A1 kann frühestens mit 16 Jahren erworben werden. Der theoretische Unterricht besteht aus insgesamt 12 Grundunterrichten und 4 klassenspezifischen Unterrichtseinheiten. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, reduzieren sich die Grundunterrichte auf 6, während die 4 klassenspezifischen Unterrichtseinheiten für die Klasse A1 weiterhin erforderlich sind.

Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundausbildung, deren Stundenanzahl je nach Umsetzungsvermögen, Geschicklichkeit und Vorerfahrung variieren kann. Zusätzlich sind Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben, darunter 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.

Die Ausbildung erfolgt auf einer Honda CB125R mit 11 kW, einem Motorrad, das aufgrund seiner Handlichkeit besonders gut für die Fahrschulausbildung geeignet ist. Das Fahrzeug ist mit allen sicherheitsrelevanten Fahrassistenzsystemen ausgestattet.