Fahrschule-RS

Fahrerlaubnisklasse B196

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
• Es genügt eine Fahrerschulung
• Keine theoretische und praktische Prüfung
• B196 gilt nur in Deutschland

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Preise

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Artikel

Anz.

Einzelpreis

Gesamtbrutto

1Grundbetrag Klasse B1961800,00€800,00€
2Übungsfahrt à 45 Min.100€0€
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Artikel
Preis
1Grundbetrag Klasse B196Anz.: 1
Einzelpreis: 800,00€
Gesamtbrutto: 800,00€
2Übungsfahrt à 45 Min.Anz.: 10
Einzelpreis: 0€
Gesamtbrutto: 0€

Gesamtkosten: 800,00€

(inkl. gesetzl. MwSt.)

In der Preissetzung sind folgende Gebühren nicht enthalten:

Landratsamt, Passbild.